Sozialrecht
Bottrop

Fachanwalt für Sozialrecht in Bottrop

Das Sozialrecht ist ein umfassendes Rechtsgebiet mit einigen rechtlichen Besonderheiten. Die Probleme, die der Mandant hat, sind oftmals existenzbedrohend, zumindest aber eine erhebliche Belastung für den Mandanten. Wenn man bereits gesundheitliche Schwierigkeiten hat, braucht man nicht auch noch rechtliche dazu. Dies erfordert die speziellen Kenntnisse eines Fachanwalts für Sozialrecht. Ich übernehme für Sie die Auseinandersetzung mit der Behörde und berate Sie kompetent. Zum Sozialrecht gehören z. B.:

Sozialrecht - Rentenversicherung

Rentenversicherung: Die gesetzliche Rentenversicherung soll Sie vor dem Risiko eines vorzeitigen, krankheitsbedingten Verlustes oder einer wesentlichen Beeinträchtigung Ihrer Erwerbstätigkeit schützen und Ihnen ein Einkommen im Alter sichern. Die Rentenversicherung gewährt u. a.

  • Renten bei vorzeitiger Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit,
  • Altersruhegeld
  • Hinterbliebenenrente
  • Leistungen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation

Dieser essenzielle Bereich des Sozialrechts sorgt für viele Streitigkeiten. Berechtigte Ansprüche werden mit einer kurzen Begründung abgelehnt. Es entsteht so manches Mal der Eindruck, dass nur der wehrhafte Antragsteller zu seinem Recht kommt. Ich überprüfe Ihre Rechtsposition und sorge mit meiner Erfahrung und Kenntnissen als Fachanwalt für Sozialrecht für die Durchsetzung Ihrer Rechte.

Sozialrecht - Schwerbehindertenrecht

Das Sozialgesetzbuch regelt u. a. die Rehabilitation und Integration behinderter Menschen. Hierzu gehören z. B.:

  • Der Grad der Behinderung
  • Das Merkzeichen
  • Der Schutz des Arbeitsplatzes
  • Die Gestaltung des Arbeitsplatzes

Die Begutachtung durch den medizinischen Dienst der Behörde erscheint oftmals unverständlich. Gesundheitliche Beeinträchtigungen wurden nur geringfügig oder überhaupt nicht berücksichtigt. Merkzeichen werden unberechtigterweise nicht gewährt. Aufgrund meiner Erfahrungen als Fachanwalt für Sozialrecht gelingt mir eine objektive Einschätzung und Durchsetzung Ihrer Rechte.

Sozialrecht - Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung verfolgt das Ziel, Pflegebedürftigen trotz ihres Hilfebedarfs ein möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Hierzu gehört insbesondere:

  • Das Pflegegeld
  • Weitere Pflegeleistungen

Maßgeblich ist hierbei die Entscheidung der Pflegekasse, die nach Durchführung einer Begutachtung durch den zuständigen medizinischen Dienst der Pflegekasse eine Pflegestufe feststellt. Die Begutachtung stellt jedoch nur eine Momentaufnahme des Betroffenen dar. Häufig kommt es daher zu Fehlentscheidungen der Pflegekasse. Um das Bestmögliche für Sie zu erreichen, stehe ich Ihnen mit meinen Fachkenntnissen und meiner langjährigen Erfahrung als Fachanwalt für Sozialrecht zur Verfügung.

Sozialrecht - Krankenversicherung

Besondere Bedeutung kommt im Bereich der Krankenversicherung den gekürzten und veränderten Leistungen der Krankenversicherungsträger zu, die für den Einzelnen nicht mehr zu überblicken sind. Als Fachanwalt für Sozialrecht berate ich Sie und setze Ihre Leistungsansprüche nach dem Sozialrecht gegenüber dem zuständigen Krankenversicherungsträger durch.

Sozialrecht - Elternunterhalt

Ein Elternteil muss ins Pflegeheim. Die Kosten der Pflegeeinrichtung setzen sich einerseits aus den Pflegekosten, andererseits aus den Unterbringungskosten zusammen. Für die Pflegekosten kommt die Pflegeversicherung je nach Einstufung sowie für ein sogenanntes Pflegewohngeld auf. Häufig jedoch sind diese Kosten jedoch höher als die gewährten Hilfen durch die Pflegekasse. Reichen Rente, sonstige Einkünfte und Vermögen des Betroffenen nicht aus, kommt das Sozialamt für die Differenz auf und zahlt überdies einen Barbetrag (Taschengeld) aus. Das Sozialamt übernimmt – zunächst – die nicht gedeckten Kosten.

Anschließend werden aber die Kinder in Anspruch genommen. Dies sorgt für großen Beratungsbedarf. Menschen, die nie mit dem Sozialamt zu tun hatten, sehen sich auf einmal der Inanspruchnahme ausgesetzt. Welches Einkommen und welches Vermögen ist zu berücksichtigen? In welcher Höhe ist Elternunterhalt zu leisten? Ist auch das Schwiegerkind auskunftspflichtig? Ich beantworte Ihre Fragen und übernehme die Korrespondenz mit der Behörde. Eine frühzeitige Beratung empfiehlt sich in diesen Fällen ganz besonders. Warten Sie nicht, bis Sie das Anspruchsschreiben des Sozialamtes erreicht, denn in diesem Moment reduzieren sich Ihre Gestaltungsmöglichkeiten ganz erheblich.

 

Ich bin für Sie da!

Ich setze mich voll und ganz für Sie ein und verhelfe Ihnen zu Ihrem Recht.

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